Gewährleistungsbedingungen
- Inspektionsintervalle müssen zur Erhaltung der Gewährleistung unbedingt
eingehalten werden. - Inspektionen sind kostenpflichtig und müssen vom Kunden bezahlt
werden. - Inspektionen können von autorisierten Zweirad- und Automobilwerkstätten mit
Meister durchgeführt werden.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind:
-
Verschleißteile wie insbesondere Zündkerzen, Benzinfilter, Ölfilterelemente,
Antriebsriemen, Luftfilter, Bremsbeläge, Bremsklötze, Bremsscheiben,
Kupplungsscheiben, Variomatikrollen, Lampen, Glühbirnen, Sicherungen, Reifen,
Schläuche und andere Gummiteile. -
Schmiermittel (z.B. Öle, Fette etc.) und technische Flüssigkeiten (z.B.
Batterieflüssigkeit, Bremsflüssigkeit etc.) -
Inspektions-, Einstell- und andere Intervalle und andere periodische
Wartungsarbeiten sowie alle Reinigungsarbeiten. -
defekte Verkleidungsteile und Plastikteile müssen sofort nach Auslieferung
angezeigt werden, ansonsten gibt es auf diese Teile keine
Gewährleistung.
SCF-Bauer ist berechtigt die Erfüllung von
Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, wenn und soweit:
- der Endabnehmer auch nur eine der vorgeschriebenen lnspektionen/ Wartungen
nicht oder zu spät hat vornehmen lassen und zwar auch dann, wenn der Fehler
schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt aufgetreten ist. - an dem Fahrzeug irgendwelche, den technischen Anforderungen, Vorgaben und
Vorschriften des Herstellers nicht entsprechende Wartungs- oder
Reparaturarbeiten vorgenommen worden sind. - Das Fahrzeug zu anderen als durch das Fahrer-Handbuch bestimmten Zwecken
benutzt oder unter Missachtung der im Bedienungsanleitung angegebenen
Belastbarkeitsdaten (z.B. Höchstgeschwindigkeit, zulässiges Gesamtgewicht etc.)
übermäßig beansprucht wird. - bei den am Fahrzeug vorgenommenen Wartungs- und Reparaturarbeiten von
SCF-Bauer nicht freigegebene Ersatzteile oder bei dem Betrieb des Fahrzeuges
Kraftstoffe, Schmiermittel oder technische Flüssigkeiten (auch Reinigungsmittel)
verwendet worden sind, welche nicht den in der Bedienungsanleitung angegebenen
Spezifikationen entsprechen. - Das Fahrzeug in irgend einer Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen
ausgerüstet worden ist, die nicht zu von SCF-Bauer ausdrücklich
zugelassenen Ausstattung gehören. - Das Fahrzeug auf technisch ungeeignete Art und Weise gelagert oder
transportiert worden ist. Die Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch
einen Gewährleistungsfall veranlassten Nebenkosten und sonstigen finanziellen
Nachteilen (z.B. Kosten für Telekommunikation, Verpflegung, Leihfahrzeug etc.).
Es liegt in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Wartungen in den
vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden.