Gewährleistungsbedingungen

 

  • Inspektionsintervalle müssen zur Erhaltung der Gewährleistung unbedingt
    eingehalten werden.
  • Inspektionen sind kostenpflichtig und müssen vom Kunden bezahlt
    werden.
  • Inspektionen können von autorisierten Zweirad- und Automobilwerkstätten mit
    Meister durchgeführt werden.

 

                       Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind:

 

  1. Verschleißteile wie insbesondere Zündkerzen, Benzinfilter, Ölfilterelemente,
    Antriebsriemen, Luftfilter, Bremsbeläge, Bremsklötze, Bremsscheiben,
    Kupplungsscheiben, Variomatikrollen, Lampen, Glühbirnen, Sicherungen, Reifen,
    Schläuche und andere Gummiteile.

  2. Schmiermittel (z.B. Öle, Fette etc.) und technische Flüssigkeiten (z.B.
    Batterieflüssigkeit, Bremsflüssigkeit etc.)

  3. Inspektions-, Einstell- und andere Intervalle und andere periodische
    Wartungsarbeiten sowie alle Reinigungsarbeiten.

  4. defekte Verkleidungsteile und Plastikteile müssen sofort nach Auslieferung
    angezeigt werden, ansonsten gibt es auf diese Teile keine
    Gewährleistung.

 

           SCF-Bauer ist berechtigt die Erfüllung von
              Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, wenn und soweit:

 

  1. der Endabnehmer auch nur eine der vorgeschriebenen lnspektionen/ Wartungen
    nicht oder zu spät hat vornehmen lassen und zwar auch dann, wenn der Fehler
    schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt aufgetreten ist.
  2. an dem Fahrzeug irgendwelche, den technischen Anforderungen, Vorgaben und
    Vorschriften des Herstellers nicht entsprechende Wartungs- oder
    Reparaturarbeiten vorgenommen worden sind.
  3. Das Fahrzeug zu anderen als durch das Fahrer-Handbuch bestimmten Zwecken
    benutzt oder unter Missachtung der im Bedienungsanleitung angegebenen
    Belastbarkeitsdaten (z.B. Höchstgeschwindigkeit, zulässiges Gesamtgewicht etc.)
    übermäßig beansprucht wird.
  4. bei den am Fahrzeug vorgenommenen Wartungs- und Reparaturarbeiten von
    SCF-Bauer nicht freigegebene Ersatzteile oder bei dem Betrieb des Fahrzeuges
    Kraftstoffe, Schmiermittel oder technische Flüssigkeiten (auch Reinigungsmittel)
    verwendet worden sind, welche nicht den in der Bedienungsanleitung angegebenen
    Spezifikationen entsprechen.
  5. Das Fahrzeug in irgend einer Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen
    ausgerüstet worden ist, die nicht zu von SCF-Bauer ausdrücklich
    zugelassenen Ausstattung gehören.
  6. Das Fahrzeug auf technisch ungeeignete Art und Weise gelagert oder
    transportiert worden ist. Die Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch
    einen Gewährleistungsfall veranlassten Nebenkosten und sonstigen finanziellen
    Nachteilen (z.B. Kosten für Telekommunikation, Verpflegung, Leihfahrzeug etc.).
    Es liegt in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Wartungen in den
    vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden.

            Hier finden Sie uns

SCF-Bauer PKW, Quad und Zweirad- Service

KFZ-Werkstatt
Angerwiese 7
99887 Georgenthal OT Catterfeld

Telefon: 036253487783

E-Mail:    sven@scf-bauer.de

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Unsere Öffnungszeiten

Di.-Fr. :

09:00  - 13:00 

14:00  - 17:00 

Hauptuntersuchung Di. / Do. ca.10.00-13.00 Uhr, Fr. 15.00-17.00 Uhr